Das strategische Ziel 4 an den Beruflichen Schulen Biedenkopf
Der Hintergrund
Strategisches Ziel 4:
Verringerung des Anteils der Absolventen in 14 definierten Berufen des dualen Systems, die den theoretischen Teil der Berufsabschlussprüfung nicht bestehen, um ein Drittel bis zum Ende des Schuljahres 2007/08.
Eine der wichtigsten Aufgaben des beruflichen Bildungssystems besteht darin, den Schülerinnen und Schülern berufliche Handlungskompetenz zuvermitteln, sie auf das spätere Berufsleben vorzubereiten, um ihnen somit bestmögliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Zunehmend klagen Ausbildungsbetriebe über Defizite in den Bereichen derschriftlichen und mündlichen Ausdrucksweise, es ist offensichtlich,dass ein akuter Förder- und Differenzierungsbedarf besteht.
Nach den Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes haben von den Auszubildenden, die am Ende des Schuljahres 2003/04 in Hessen an einer beruflichen Abschlussprüfung teilgenommen haben, ca. 14% die Prüfung nicht bestanden. Es ist dabei erkennbar, dass in bestimmten Berufen der Prozentsatz der nicht bestandenen Prüfung sehr hoch ist.
Das Hessische Kultusministerium hat zur Verbesserung der Ausbildungseignung eine gezielte Initiative ergriffen und strebt im Rahmen eines hessenweiten Projektes die „Verringerung des Anteils der Absolventen in 14 definierten Berufen des dualen Systems, die den theoretischen Teil der Berufsabschlussprüfung nicht bestehen, um ein Drittel bis zum Ende des Schuljahres 2007/08“, an.
Alle beruflichen Schulen des Landes Hessen, die zuständigen Staatlichen Schulämter, das Amt für Lehrerbildung, das Institut für Qualitätsmanagement und das Hessische Kultusministerium sind in diese Maßnahme eingebunden.
Im Mittelpunkt der Konzeption stehen die Auszubildenden und deren Belange. Gezielte und auf die jeweilige Schulsituation abgestimmte Konzepte sollen hierbei zu einer Verbesserung der Bestehensquote bei Berufsabschlussprüfungen führen. So wurden mit Beginn des Schuljahres 06/07 Maßnahmen zur Diagnostik und anschließender Förderung ergriffen. Dabei steht der Aufbau von bedarfsgerechtem Förderunterricht, begleitet durch die Arbeit mit Förderplänen, im Zentrum. Diese Bemühungen sollen in den Aufbau einer geordneten Förderkultur mit den abgebenden Schulen und in eine enge Kooperation mit diesen münden. Begleitend dazu werden die in den Schulen vorhandenen Ressourcen (Ausbildungsbegleitende Hilfen, Erziehungshilfen, Schulpädagogische Dienste, etc.) eingebunden. Unterstützend werden organisatorische Maßnahmen, wie z.B. die Umorganisation des allgemeinbildenden Unterrichts zur Einteilung nach Leistungsgruppen, ergriffen. Es findet eine intensivere Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben statt. Ebenso werden die Anstrengungen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen durch gezielte Methodentrainings und die Vorbereitung auf die Prüfungssituation intensiviert. Insgesamt gesehen wird die Fortsetzung einer gezielten Förderung an den Berufsschulen zur konstanten Verbesserung der Abschlussquoten angestrebt.